Nachhaltig gesund und fit

IHRE AMBULANTE VORSORGEMASSNAHME IN BAD BIRNBACH IN NUR WENIGEN SCHRITTEN ZU LANGFRISTIGER GESUNDHEIT Ambulante Vorsorgemaßnahmen Die „offene Badekur“ (ambulante Vorsorgemaßnahme nach §23 SGB V) ist als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück. Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, medizinische Thermalbäder, Massagen und viele andere Anwendungen können vom Badearzt im Rahmen einer genehmigten Kur wieder verordnet werden! Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten, d. h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse). Die Gebühr für das Verordnungsblatt beträgt 10 €. Bei dieser Kurform handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme der Krankenkassen mit einem Aufenthalt von 2 bis 4 Wochen. Der Kurort und die Unterkunft können, im Einvernehmen mit Ihrem Arzt, frei gewählt werden. Diese Kurform können Sie jedes Jahr bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Auch die Ambulante Vorsorgemaß- nahme als Kompaktkur, wie z.B. AGES – Aktiv gegen Erschöpfung und Stress fällt unter diese Kategorie. Stationäre Kuren Reicht eine ambulante Vorsorgeleistung nicht aus, kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Hierbei werden vom Leistungsträger die gesamten Kosten übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt im Allgemeinen 10 € pro Kurtag. Schließt sich die Heilbehandlung einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar an (Anschluss-Rehabilitation), so müssen die Versicherten über 18 Jahre 10 € für längstens 28 Tage beitragen, wobei Zuzahlungen, die im Kalenderjahr bereits an andere Krankenanstalten geleistet worden sind, angerechnet werden. In Bad Birnbach steht Ihnen hierfür das beihilfefähige Sanatorium Chrysanti- hof, anerkannt nach § 111 SGB V und § 30 der Gewerbeordnung und die Klinik Rosenhof für Anschluss-Heilbehandlungen zur Verfügung. 8

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkwNzQ=