Nachhaltig gesund und fit

SGB = Sozial Gesetzbuch GKV = Gesetzliche Krankenversicherung GRV = Gesetzliche Rentenversicherung SIE SIND ANGEKOMMEN IHRE KUR IM LÄNDLICHEN BAD Zuerst zum Arzt schriftlicher Antrag des Arztes Bewilligung einer Kur Den ausgefüllten Kurantrag reichen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger (Kranken- oder Rentenversicherungsträger, Beihilfestelle) ein. Nach Eingang Ihrer kompletten Unterlagen erfolgt die Überprüfung. Die darauffolgende Genehmigung erteilt die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, als Selbstzahler eine Kur zu machen. Ambulante Vorsorge- maßnahmen in anerkannten Kurorten SGB Nr. V GKV §23,2 Stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten SGB Nr. V GKV §23,4 Ambulante Vorsorgemaßnahmen Stationäre Vorsorgeleistungen Patient wählt mit Arzt geeigneten Kurort Patient und Krankenkasse wählen eine Vertrags- einrichtung 9

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