THERAPIEBAD Vorbeugen ist besser als Heilen. Warten Sie also nicht, bis Beschwerden auftreten oder sogar schon erste Symptome einer Krankheit vorliegen. Die gesetzlichen Kassen fördern aktiv Präventionsmaßnahmen. Das sind Fitness-, Bewegungs- und Entspannungsprogramme, die von den gesetzlichen Krankenkassen, teils mehrmals pro Jahr, geneh- migt. Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V unter § 20 festgelegt. Bitte klären Sie die Kostenübernahme und die Zuschusshöhe vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger. Privat versicherte Mitglieder können bei ihrer Kasse ebenfalls nach Zuschüssen fragen. Gerne beraten wir Sie! 6
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