Thermenführer

THERAPIEBAD Vorbeugen ist besser als Heilen. Warten Sie also nicht, bis Beschwerden auftreten oder sogar schon erste Symptome einer Krankheit vorliegen. Die gesetzlichen Kassen fördern aktiv Präventionsmaßnahmen. Das sind Fitness-, Bewegungs- und Entspannungsprogramme, die von den gesetzlichen Krankenkassen, teils mehrmals pro Jahr, geneh- migt. Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V unter § 20 festgelegt. Bitte klären Sie die Kostenübernahme und die Zuschusshöhe vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger. Privat versicherte Mitglieder können bei ihrer Kasse ebenfalls nach Zuschüssen fragen. Gerne beraten wir Sie! 6

RkJQdWJsaXNoZXIy MTkwNzQ=