23 Lokales sehr gut gebrauchen, denn der ehrenamtliche Dienst will natürlich auch finanziert sein. Großes Lob gab es von Bürgermeisterin Dagmar Feicht und Bürgermeister Günter Baumgartner. Beide betonten die Bedeutung der Einrichtungen im ländlichen Raum. Die Spende nahmen Roman und Frieda Seiwald für den HvO Bayerbach sowie Christian Kreisel für den HvO Bad Birnbach entgegen. Die „Helfer vor Ort“ sind eine wichtige Einrichtung. Über Jahre hinweg wurden im Markt Bad Birnbach und in der Gemeinde Bayerbach unzählige Einsätze geleistet. Auch im vergangenen Jahr würdigte ein Zusammenschluss mehrerer Firmen das ehrenamtl. Engagement mit einer Spende von insgesamt 4.000 Euro. Hinter der Aktion verbergen sich die Firmen Roman Berger, Auto Thoni, Blumen Bruckmeier und die Firma Sinzinger. 3.000 € gehen an den HvO im ländlichen Bad, weitere 1.000 € an den HvO in Bayerbach. Das Geld kann man in beiden Einrichtungen Spendenübergabe für „Helfer vor Ort“ Bei der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibt es nun erhöhte Schwellenwerte. War zuvor 7.500 € ein markanter Wert der Umsatzsteuerzahllast in einem Kalenderjahr, so muss nun erst ab 9.000 € Umsatzsteuerzahllast eine monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden. Wird der Schwellenwert nicht überschritten, so reicht eine vierteljährl. Einreichung. Beträgt die Zahllast des Vorjahres weniger als 2.000 €, so ist man von der Abgabepflicht befreit. Die wichtigsten Termine sind meist die Abgabefristen für Steuererklärungen. Sofern man steuerlich vertreten wird und erklärungspflichtig ist, gilt für das Steuerjahr 2023 die Abgabe bis zum 31.05.2025. Für das Steuerjahr 2024 ist die Steuererklärung bis zum 30.04.2026 abzugeben. Das neue Steuerjahr hält viele Änderungen bereit. Bei all diesen Änderungen ist es schön zu wissen, dass einiges auch gleichbleibt, vor allem personell betrachtet. Sabine Hilger ist sowohl in der Steuerkanzlei von Angelika Wimmer als auch an anderen Stellen, wie z.B. beim Tennisclub in Bad Birnbach, nicht mehr wegzudenken. 2003 hatte sich Angelika Wimmer selbstständig gemacht und schon wenige Monate später kam Sabine Hilger als erste Angestellte im Jahr 2004 hinzu. Im Rahmen einer Feier wurde nun ihre langjährige und treue Mitarbeit geehrt. Auch für den Kulturspatz und den Ring der Gastlichkeit steht Sabine Hilger stets zur Verfügung und kümmert sich darum, dass aus steuerlicher Sicht alles im grünen Bereich bleibt. Damit auch bei Ihnen alles auf dem neuesten Stand bleibt, haben wir hier einige Änderungen und Abgabefristen zusammengefasst, die Ihnen hoffentlich die eine oder andere Recherche im Internet ersparen. Seit dem 1.1.2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde von 12,41 € auf 12,82 € brutto erhöht. Dies wirkt sich auf die dynamische Geringfügigkeitsgrenze und die Midijobs aus. Die Aushilfslohngrenze wurde deshalb auf 556,00 € pro Monat angehoben. Auch Betragsgrenzen haben sich geändert, wie die Anhebung des Grundfreibetrags, welcher auf insgesamt 12.096 € (24.192 € für Ehegatten) pro Jahr ansteigt. Das Jahr 2025 aus steuerlicher Sicht v.l. Angelika Wimmer, Sabine Hilger und Harry Krenn
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