Gib Stress und Chronischem Schmerz keine Chanche

7 DIE STATIONÄRE KUR NACH §23 ABS. 4 SGB V Es gibt Fälle, in denen eine Badekur stationär durchgeführt werden soll, um ans Ziel zu kommen. Wörtlich heißt es im §23.4 SGB V: „Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 und 2 nicht aus, erbringt die Krankenkasse Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung, mit der ein Vertrag nach § 111 besteht; für Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches kann die Krankenkasse unter denselben Voraussetzungen Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer Vorsorgeeinrichtung erbringen, mit der ein Vertrag nach § 111a besteht. Die Krankenkasse führt statistische Erhebungen über Anträge auf Leistungen nach Satz 1 und Absatz 2 sowie deren Erledigung durch“. Die Antragstellung für eine stationäre Reha, ob für sich selbst oder für Angehörige, sollten Sie mit dem behandelnden Haus- oder Facharzt besprechen. Gemeinsam füllen Sie den Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme aus und reichen diesen bei der zuständigen Kasse ein. Wichtig: Anders als bei der offenen Badekur könnten im Einzelfall auch andere Träger zuständig sein, z.B. der jeweilige Rentenversicherungsträger oder die Unfallversicherung. In Bad Birnbach können Sie eine stationäre Badekur im MyMayrMed Resort bzw. in der Klinik Rosenhof absolvieren. Ihr Ansprechpartner: Klinik Rosenhof Brunnaderstr. 24 84364 Bad Birnbach Rezeption: T 0 85 63.98 00 E-Mail: info@klinik-rosenhof.de

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